Stellungnahme zum Veranstaltungszelt „Muschel“

Muschel oder Lagerhalle? Das Festzelt im Brückenkopfpark; Foto (c) Andreas Balsliemke

Bürgermeister Axel Fuchs hat am 10. Juni in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (PUB) versucht, weiteren Diskussionen zum Thema „Muschel“ eigenmächtig eine Absage zu erteilen. Seiner Ansicht nach würden diese zu erheblichen Kosten- und Imageschäden für die Stadt führen, wodurch womöglich sogar Veranstalter abgeschreckt werden könnten.

Die kritisierten „Diskussionen“ bestanden in Nachfragen der Grünen, wie man zu der in der Presse veröffentlichten Aussage des Kreises Düren stehe, dass der Bau „formell unzulässig“ sei und ob ein Abbau und eine Verlegung der „Muschel“ technisch machbar sei und was er kosten würde. In unseren Augen legitime Fragen, mit denen sich der Ausschuss befassen sollte. Auch konnten Zweifel der Grünen an der Rechtsauffassung der Stadt, dass es sich um eine rechtmäßige Baumaßnahme handelt, da die Konstruktion ähnlich einer Zeltkonstruktion aufgebaut wurde, nicht ausgeräumt werden. 

Die anderen Parteien wollen angesichts der Diskussionen in der Öffentlichkeit das Thema aber möglichst schnell und geräuschlos abräumen. So wurden die Änderungen des Flächennutzungs- und Bebauungsplans im Ausschuss mit den zwei Gegenstimmen der Grünen abgesegnet. Damit soll nun die nach unserer Auffassung nicht zulässige Errichtung des Veranstaltungszelts im Brückenkopf-Park als „fliegender Bau“ nachträglich genehmigt werden.

Die Grünen halten es für sehr problematisch, wenn ein Bürgermeister weitere Diskussionen in einem Ausschuss versucht zu unterbinden. Uns erreichen zahlreiche Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, aus denen hervorgeht, dass noch großer Klärungsbedarf besteht. Außerdem ist es in unseren Augen sinnvoll, nach Lösungen zu suchen, die den entstandenen Schaden in Bezug auf das Vertrauen der Bürger*innen und Bürger, das Image und in finanzieller Hinsicht begrenzen. Ein Imageschaden wird nicht durch berechtigte Nachfragen der Grünen verursacht, sondern durch die rechtlich fragwürdige Errichtung einer Veranstaltungsfläche am falschen Standort, ohne Denkmalschutzfragen im Vorfeld rechtssicher zu klären.